Jeder Betrieb ist durch die Unfallversicherung verpflichtet, je nach Art und Größe des Betriebes, einen oder mehrere Betriebshelfer ausbilden zu lassen. Um Betriebshelfer zu werden, muss zunächst ein Grundlehrgang über neun Unterrichtseinheiten besucht werden.
In diesem Lehrgang werden Verhaltensmaßnahmen bei einem Unfall, einer plötzlich auftretenden Krankheit oder bei Vergiftungsunfällen vermittelt. Es wird erlernt, wie man eine bewusstlose Person versorgt, was bei einem Atemstillstand bzw. Herzstillstand zu tun ist, wie man einem verunglückten Motorradfahrer den Helm entfernt oder eine stark blutende Verletzung versorgt. Der Umgang mit Verbandmaterialien und wann welches Material eingesetzt wird, wird ebenso geübt. Die Versorgung von thermischen Verletzungen, von Verletzten mit Knochenbrüchen oder Personen im Schockzustand sind ebenfalls Themen des Lehrganges. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Maßnahmen unter Wahrung der eigenen Sicherheit durchgeführt werden.
Dieser Lehrgang kann, wenn mehrere Mitarbeiter geschult werden müssen, in dem Betrieb durchgeführt werden. Hierbei wird auf die Besonderheit des Betriebes bzw. auf Verletzungsschwerpunkte eingegangen sowie auf die Frage des erforderlichen Verbandmaterials und auf die Wichtigkeit, einen Arbeitsunfall zeitnah der Unfallversicherung anzuzeigen.
Jeweils vor Ablauf von zwei Jahren ist die Teilnahme an einem Lehrgang Erste-Hilfe-Nachschulung erforderlich. In diesem Lehrgang werden schwerpunktmäßig die praktischen Maßnahmen bei lebensbedrohlich Verletzten geübt.
Auch hierbei ist es möglich, auf die Besonderheiten des Betriebes einzugehen. Es können auch Themen behandelt werden, die in dem Teilnehmerkreis von besonderem Interesse sind.
Diese Lehrgänge werden nach individueller Absprache mit dem jeweiligen Betrieb terminiert. Teilweise sind diese auch online verfügbar.
Die Kosten für diese Ausbildungen werden von der Berufsgenossenschaft getragen, in Einzelfällen muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
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