Der DRK Kreisverband Helmstedt ist durch die erfolgreich bestandene Zertifizierung als „zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung“ gemäß § 178 SGB III und der Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung ausgewiesen.
Somit darf das DRK Helmstedt fortan in den Fachbereichen „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ sowie „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ Personen qualifizieren und erweitert damit die Möglichkeiten im Ausbildungsrepertoire im Landkreis Helmstedt. „Der erste Schritt ist damit getan.“, freut sich Karin Köhler vom Qualitätsmanagement (QM) und Andrea Fiedler als Leiterin des Geschäftsbereiches „Bildung“ im DRK Kreisverband. Vor dem Hintergrund der schwindenden Fach- und Pflegehilfskräfte und zusätzlichen Betreuungskräften hatte der Kreisverband mit einer ersten Maßnahme reagiert und sich über die APV Zertifizierungs GmbH nach Bildungsträgernorm AZAV qualifizieren lassen.
Mit einem stetig steigenden Anteil an multimorbiden (mehrfacherkrankten) Pflegebedürftigen wird es zukünftig von immer größerer Bedeutung, dass Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich der Pflege und Betreuung an geringer qualifizierte Mitarbeiter delegiert werden müssen. Nur so wird zukünftig sichergestellt, dass die Qualität in der Pflege und Betreuung von Kranken, alten Menschen und Behinderter angemessen bleibt. Um das nötige Verständnis und die erforderlichen Grundkenntnisse in der Betreuung und Pflege zu erzielen, ist die Einrichtung von Qualifizierungskursen zur „Pflegehilfskraft“ und „Alltagsbegleiter“ sinnvoll und zukunftsorientiert.
Angestrebt wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter im Jahr 2018 Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Pflege und der zusätzlichen Betreuungsleistungen Alltagsbegleiter anzubieten.