Der DRK Kreisverband Helmstedt ist durch die erfolgreich bestandene Zertifizierung als „zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung“ gemäß § 178 SGB III und der Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung ausgewiesen. Somit darf das DRK Helmstedt fortan in den Fachbereichen „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ sowie „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ Personen qualifizieren und erweitert damit die Möglichkeiten im Ausbildungsrepertoire im Landkreis Helmstedt. „Der erste...